MWST auf der Rechnung: 8.1 %, 2.6 % und 3.8 % richtig anwenden
Die Schweizer MWST-Sätze seit 2024, wie Sie die Steuer auf der Rechnung korrekt berechnen und ausweisen — mit Rechenbeispielen und gemischten Sätzen.
Von Zhivko GerasimovAktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze. Wer MWST-pflichtig ist, muss sie auf jeder Rechnung korrekt ausweisen – mit Satz und Betrag. Hier finden Sie die aktuellen Sätze, die Formeln zum Rechnen und Beispiele für Rechnungen mit mehreren Sätzen.
Die MWST-Sätze in der Schweiz
| Satz | Seit 2024 | Bis 2023 | Gilt für (Auswahl) |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | 7.7 % | die meisten Waren und Dienstleistungen: Beratung, Handwerk, Software, Design, Gastronomie |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | 2.5 % | Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (ohne Restaurant), Bücher und Zeitungen, Medikamente, Wasser, Pflanzen |
| Sondersatz | 3.8 % | 3.7 % | Beherbergung (Übernachtung inkl. Frühstück) |
Ein Teil der Leistungen ist von der Steuer ausgenommen – etwa viele Leistungen im Gesundheitswesen, in der Bildung oder bei der Vermietung von Wohnraum. Für Leistungen an Kunden im Ausland gelten besondere Regeln (Empfängerortsprinzip); klären Sie solche Fälle mit Ihrer Treuhänderin.
Die Sätze betreffen nur MWST-pflichtige Unternehmen. Wer nicht registriert ist, weist keine MWST aus – siehe Rechnung ohne MWST.
So rechnen Sie die MWST
Vom Nettopreis zur MWST
Sie kennen Ihren Preis ohne Steuer und schlagen die MWST auf:
MWST = Nettobetrag × Satz ÷ 100
Beispiel: Webdesign für CHF 2'390.00 netto
- MWST 8.1 %: 2'390.00 × 8.1 ÷ 100 = CHF 193.59
- Total: 2'390.00 + 193.59 = CHF 2'583.59
MWST aus einem Bruttopreis herausrechnen
Sie haben einen Endpreis inklusive MWST vereinbart und müssen den Steueranteil ausweisen:
MWST = Bruttobetrag × Satz ÷ (100 + Satz)
Beispiel: Pauschale CHF 1'081.00 inkl. 8.1 % MWST
- MWST: 1'081.00 × 8.1 ÷ 108.1 = CHF 81.00
- Netto: 1'081.00 − 81.00 = CHF 1'000.00
Ein beliebter Fehler ist, einfach 8.1 % vom Bruttobetrag zu nehmen (1'081.00 × 8.1 % = 87.56) – das ergibt zu viel Steuer.
Wie muss die MWST auf der Rechnung stehen?
Nach Art. 26 MWSTG braucht eine Rechnung eines MWST-pflichtigen Unternehmens den anwendbaren Steuersatz und den Steuerbetrag. Ist die Steuer im Preis inbegriffen («inkl. 8.1 % MWST»), genügt die Angabe des Satzes. Dazu kommt Ihre MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST. Alle weiteren Pflichtangaben stehen in Rechnung schreiben in der Schweiz.
Rechnungen mit mehreren MWST-Sätzen
Verkaufen Sie Leistungen mit unterschiedlichen Sätzen, muss erkennbar sein, welcher Satz für welche Position gilt. Am klarsten ist eine MWST-Spalte pro Position und eine Zusammenfassung pro Satz:
| Position | Netto | Satz |
|---|---|---|
| Bürostuhl «Ergo» | 600.00 | 8.1 % |
| 2 Fachbücher «Buchhaltung für KMU» | 120.00 | 2.6 % |
| Betrag | |
|---|---|
| Subtotal | 720.00 |
| MWST 8.1 % auf 600.00 | 48.60 |
| MWST 2.6 % auf 120.00 | 3.12 |
| Total CHF | 771.72 |
Gerundet wird pro Satz auf den Rappen. Eine Rundung des Totals auf 5 Rappen ist bei Barzahlung üblich, bei Überweisungen aber nicht nötig.
Und die Saldosteuersatz-Methode?
Viele kleine Unternehmen rechnen mit der ESTV nach der Saldosteuersatz-Methode ab – mit einem branchenspezifischen, tieferen Satz. Das ändert an der Rechnung nichts: Auf der Rechnung an Ihren Kunden steht weiterhin der gesetzliche Satz (meist 8.1 %). Der Saldosteuersatz kommt erst bei Ihrer Abrechnung mit der ESTV zum Einsatz.
In SmartRechnung
Sie hinterlegen Ihren Standardsatz und Ihre MWST-Nummer einmal in den Einstellungen. Pro Position wählen Sie 8.1 %, 2.6 %, 3.8 % oder 0 %; die Software rechnet Subtotal, MWST pro Satz und Total automatisch und druckt alles korrekt auf das PDF – inklusive QR-Zahlteil mit dem richtigen Betrag. Die MWST-Auswertung pro Satz für Ihre Abrechnung gibt es im Pro-Plan. Kostenlos ausprobieren.
Fazit
8.1 % für fast alles, 2.6 % für Lebensmittel, Bücher und Medikamente, 3.8 % für Übernachtungen. Auf die Rechnung gehören Satz, Betrag und Ihre MWST-Nummer – und wer mit Saldosteuersatz abrechnet, weist trotzdem den normalen Satz aus.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die ESTV.
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